Kosten der rechtsanwaltlichen Beratung & Vertretung
Allgemein: Die Abrechnung der Beratungs- und Verfahrenskosten unterliegt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Für eine Erstberatung wird Ihnen eine Gebühr iHv 150,- Euro plus MwSt berechnet.
Für die weiter entstehenden Gebühren können entweder die Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugrunde gelegt oder eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden, die den tatsächlichen zeitlichen Aufwand meiner Arbeit berücksichtigt. Gegebenenfalls ist die Vereinbarung einer Pauschalvergütung möglich.
Gerne informiere ich Sie gleich zu Anfang der Beratung über die Höhe der zu erwartenden Kosten und Gebühren in Ihrer Angelegenheit.
Familienrecht: Eine pauschale Angabe im Voraus über die Verfahrenskosten ist leider nicht möglich. Dies liegt u.a. daran, dass sich die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren an der Höhe des Verfahrenswerts orientieren.
Der Verfahrenswert im Scheidungsverfahren bestimmt sich in der Regel nach dem dreifachen Monatsnettoeinkommen der Parteien, kann sich allerdings gegebenenfalls durch vorhandenes Vermögen noch erhöhen oder durch Kinderfreibeträge vermindern.
News
Hier kommen Sie zu meinem Blog – mit regelmäßig erscheinenden Neuigkeiten rund um die Themenbereiche „Familienrecht“, „Arbeitsrecht“ & „Mietrecht“