Dritter Blogeintrag
Reform des Unterhaltsvorschuss
Nach Vorschlägen des Familienministeriums plant die Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss zu reformieren.
Dabei sollen die betroffenen Familien – mehr als ein Drittel der berufstätigen Alleinerziehenden – aus dem Hartz IV- Bezug fallen und Unterhaltsvorschuss beziehen können.
Geändert soll die Bezugslänge: Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr und nicht – wie heute – nur bis zum 12. Lebensjahr,
aber auch die Bezugsdauer: keine Begrenzung auf den derzeitigen Höchstbezug von 6 Jahren mehr.
Dr. Judith Freund, Fachanwältin für Familienrecht