17. Blogeintrag
Rechtsprechung zu Rauchmeldern:
1. Einbau von Rauchmeldern – Urteil des BGH v. 17.06.2015 (Az: VIII ZR 216/14):
Auch wenn ein Mieter die Mietwohnung bereits selbst mit einem Rauchmelder ausgestattet hat, muss er den (neuen) Einbau solcher Rauchmelder durch den Vermieter dulden.
2. Umlagefähigkeit von Mietkosten von Rauchwarnmeldern:
Urteil des LG Magdeburg v. 27.09.2011 (Az: 1 S 171/11): Umlagefähigkeit der Kosten auf die sonstigen Betriebskosten
Urteil des LG Hagen v. 04.03.2016 (Az: 1 S 198/15): keine Umlagefähigkeit der Kosten, selbst wenn eine entspr. Klausel im Mietvertrag steht. Kosten sind Anschaffungskosten
3. Einbau durch die Wohnungseigentümer – Urteil des BGH v. 08.02.2013 (Az: V Zr 238/11):
Die Wohnungseigentümer können den nachträglichen Einbau, sowie die regelmäßige Kontrolle und die Wartung der Rauchwarnanlage beschließen.
Rauchwarnmelder stehen dann nicht im Sondereigentum.