Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Täuscht ein Vermieter einen Eigenbedarf vor und steht die Wohnung dann monatelang leer, stehen dem Mieter Schadensersatz, wie für die Umzugskosten, Maklergebühren oder erhöhte Mietzahlungen zu, so Beschluss des BGH (Az. VIII ZR 300/15). Dazu müssen aber Nachweise, wie Rechnungen, vorgelegt werden.

Für einen Eigenbedarf des Vermieters muss ein konkretes Interesse an einer baldigen Nutzung vorhanden sein.