Reform des Unterhaltsvorschuss

Nach Vorschlägen des Familienministeriums plant die Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss zu reformieren.

Dabei sollen die betroffenen Familien – mehr als ein Drittel der berufstätigen Alleinerziehenden – aus dem Hartz IV- Bezug fallen und Unterhaltsvorschuss beziehen können.

Geändert soll die Bezugslänge: Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr und nicht – wie heute – nur bis zum 12. Lebensjahr,

aber auch die Bezugsdauer: keine Begrenzung auf den derzeitigen Höchstbezug von 6 Jahren mehr.

 

Dr. Judith Freund, Fachanwältin für Familienrecht