68. Beitrag
Gleichbehandlungsgrundsatz in Wohnungsgenossenschaften
Das Amtsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 04.06.2013 (Az: 205 C 592/12) entschieden, dass in Wohnungsgenossenschaften der Gleichbehandlungsgrundsatz gelte und eine Mieterhöhung eines einzelnen Mieters aus willkürlichen, sachlich nicht nachvollziehbaren Gründen nicht rechtens ist.
Das Mietverhältnis hatte sich durch zahlreiche zwischen den Parteien geführte Klageverfahren ausgezeichnet, wobei die Mieter zu außergerichtlichen Zugeständnissen regelmäßig nicht bereit waren. Der Vermieter verlangte daraufhin die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete, wobei sich das Mieterhöhungsverlangen ausschließlich gegen die Mieter richtete. Alle anderen Mieter, die seit mehr als 20 Jahren in der Liegenschaft wohnen und bezogen auf den Quadratmeterpreis denselben Mietzins zahlen, hatten eine solche Mieterhöhung nicht erhalten.