71. Beitrag
Kindeswohl – Hundewohl
Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 16.08.2018 (Az.: 11 WF 141/18) entschieden, dass im Falle einer Trennung der ehemals gemeinsame Hund bei demjenigen Partner verbleiben soll, der Hauptbezugsperson für den Hund geworden ist. Eine andere Entscheidung würde dem Hundewohl zuwider handeln.