Neuerungen im Mietrecht 2017:

Bezieht ein Mieter SGB II-Leistungen (Hartz IV) und möchte in eine neue Wohnung umziehen, die zwar gleich groß,

aber teuerer ist als die alte Wohnung, wird das Jobcenter die Mietkosten nur noch in Höhe der früheren Miete übernehmen.