Neue Entscheidung des BGH zum § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Eigenbedarfskündigung)

Zwar ist die Möglichkeit zur Kündigung wegen Eigenbedarfs an sich auf natürliche Personen zugeschnitten, allerdings hat der BGH in seinem Urteil v. 14.12.2016 (Az. VIII ZR 232/15) erneut bekräftigt, dass eine GbR ebenfalls ein Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter oder deren Angehörige habe. Gegebenenfalls sei in bestimmten Fällen jedoch eine Verlängerung der Kündigungsfrist angemessen.