Fälligkeit von Abfindungen nach Arbeitsgerichtsprozess:

In dem Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg v. 04.07.2008 (Az: 3 Ca 263/08) wurde geurteilt:

  • Grundsätzlich ist die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung sofort , also am Tag des Vergelichsabschlusses, fällig.

Dies gilt jedoch nicht, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. wegen einet langen Unternehmens- bzw. Betriebszugehörigkeit, noch in der Zukunft liegt:

Der Arbeitnehmer muss dann für die Zahlung der Vergleichssumme die Kündigungsfrist abwarten.