Beschluss des OLG Karlsruhe v. 20.09.2004 (Az: 16 WF 124/04) hinsichtlich der Beantragung eines Kinderausweises:

Weigert sich ein Elternteil, bei dem Antrag mitzuwirken, dass für das gemeinsame Kind ein Kinderausweis ausgestellt wird, kann der andere Elternteil den Weg über § 1628 BGB gehen.

Über diesen Antrag („Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern“) entscheidet das Familiengericht.

 

Dr. Judith Freund, Fachanwältin für Familienrecht