Urteil des AG München ( Az: 432 C 9516/16): Räumungsklage stattgegeben, da Vermieter nicht der Tod des Mieters mitgeteilt wurde:

Tochter hatte den Vermieter über Tod ihrer Mutter monatelang nicht informiert und weiter selbst in der Wohnung gelebt.

Der Vermieter darf deshalb kündigen, weil „ein derartiges Verhalten in nicht mehr hinnehmbarer Weise vertragswidrig ist“.