Beschluss des KG Berlin v. 01.02.2017 (Az.: 13 UF 163/16): Einstweilige Anordnung bzgl. Urlaubsreise mit Kind nach Thailand

Streitigkeiten bzgl. Urlaubsreisen mit gemeinsamen Kindern sind regelmäßig Umgangsverfahren.

Bestehen jedoch Sicherheitsbedenken (Krisen- oder Kriegsgebiete) muss eine zustimmungsbedürftige Sorgerechtsentscheidung eingeholt werden.