Urteil d. OVG Berlin-Brandenburg v. 10.05.2017 (Az: VG 6 L 223.17): Vermietung von Wohnungen an Asylsuchende und Flüchtlingen zu Tagessätzen

Die Vermietung von Wohnungen auf Tagessatzbasis stellt eine Zweckentfremdung iS. des Berliner Zweckentfremdungsverbot dar und ist damit unzulässig.