Unzulässige Abrechnung von Überstunden (AG Mannheim Az.: 12 Ca 63/17):

Sind Überstunden zwar unzulässig abgerechnet als Ausgleich für nicht mehr gezahlte Zulagen

und ist dies mit dem Personalreferenten und dem Vorgesetzten abgesprochen,

rechtfertigt dies keine außerordentliche/fristlose Kündigung.