Gebot der Wirtschaftlichkeit

Urteil des AG Berlin-Mitte v. 09.04.2018 (Az: 18 C 46/17): Grundsätzlich hat ein Vermieter bei Abschlüssen von Verträgen z.B. eines Hausmeisters oder von Wartungskosten einen Ermessensspielraum. Der Vermieter muss aber versuchen, einen möglichst günstigen Vertrag abzuschließen.

Urteil des BGH v. 28.11.2007 (Az: VIII ZR 261/06): Bestätigung der Verpflichtung des Vermieters, Verträge auf die Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Allerdings müssen dazu nicht langfristig geschlossene Vertäge vorzeitig gekündigt werden, um zum günstigeren Anbieter zu wechseln.