Neuer Herd

Ein Mieter muss den Austausch eines Herdes durch den Vermieter dulden, so das AG Berlin-Neukölln (Az. 10 C 391/16), selbst wenn die Wohnung dadurch im Mietspiegel höher eingestuft wird, was zu einer Mieterhöhung führen könnte. Der Austausch wird als Moderniesierungsmaßnahme anerkannt, die den Wohnwert steigere.