Aufhebungsvertrag stellt keine unzulässige Begünstigung eine Betriebsratsmitglied dar

Soll einem Betriebsratsmitglied aufgrund verhaltensbedingter Gründe außerordentlich gekündigt werden und schließt er nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber ab, der z.B. eine Abfindungszahlung oder andere Zuwendungen enthält, ist dies keine unzulässige Begünstigung gemäß § 78 S. 2 BetrVG, so das Urteil des BAG v. 21.03.2018 (Az. 7 AZR 590/16).