Entgeltumwandlung: keine Kündigung von Direktversicherung wegen Geldbedarfs

Ein Arbeitgeber, der für einen Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen hat, um die betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung durchzuführen, abgeschlossen hat, muss auf die Forderung des Arbeitnehmers bei akutem Geldbedarf nicht eingehen, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält, was das BAG mit Urteil v. 26.04.2018 (Az. 3 AZR 586/16) entschieden hat.