Videospiele als Gefahr für das Kindeswohl

Videospiele, die nach § 14 Jugendschutzgesetz mit „keine Jugendfreigabe“ / „USK ab 18“ bewertet wurden, gefährden das geistige und seelische Wohl von Minderjährigen. Die Eltern müssen diese Gefahr auch unverzüglich beseitigen, indem sie dem, im vorliegenden Fall 10-jährigen, Kind die Videospiele wegnehmen und nicht mehr zugänglich machen, so entsprechend das Amtsgericht Bad Hersfeld mit Beschluss vom 27.10.2017  (Az.: 63 F 290/17 SO)