Nach Beendigung einer Beziehung keine Rückgewähr des geschenkten Autos

Zuwendungen, die ein Partner in einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhält, können nach Beendigung der Beziehung grundsätzlich nicht zurückgefordert werden.

Ausnahmsweise ist dies möglich, wenn die Zuwendung mehr ist als das, was die Partner für das tägliche Zusammenleben benötigen oder ein Partner damit einen dauehrhaften, erheblichen Vermögenswert schafft.  Dazu muss die Zuwendung, im Verhältnis zu den individuellen Vermögensverhältnissen, eine außergewöhnlich hohe Bedeutung haben.

Dies ist bei einem Auto der Marke Mini One nicht der Fall, der für die Partnerin mitsamt Winterreifen für 6.000, – € gekauft wurde, damit sie nach einem Umzug in die gemeinsame Wohnung ihre Arbeitsstätte noch erreichen konnte, wie das Landgericht Köln in dem Urteil v. 23.06.2017 (Az.: 3 O 280/16) entschied.