persönliche Besichtigung des Gutachters für förmliches Mieterhöhungsverlangen nicht erforderlich

Wie der BGH in seinem Urteil v. 11.07.2018 (Az. VIII ZR 190/17) festgestellt hat, genüge ein mit Gründen versehenes Gutachten für die Prüfung des Mieterhöhungsverlangen. Eine persönliche Besichtigung der vermieteten Wohnung durch den Gutachter sei nicht unbedingt erforderlich.