Nach einem Bechluss des OLG Zweibrücken vom 21.04.2021 (Az: 2 UF 159/20) ist der Trennungswille eines Ehegatten mit dem Zugehen des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren auch für den anderen Ehegatten erkennbar. In diesem Falle wurde die Trennung während der Gefängnisstrafe eines Ehegatten vollzogen.

Au´ßerdem würde die vom Ehepartner mitgetragene Erwerbslosigkeit normalerweise die Beschränkung oder den Wegfall des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG nicht rechtfertigen.