Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 17.08.2021 (Az. 6 UF 120/21) braucht es einen übereinstimmenden Konsens der sorgeberechtigten Eltern, selbst wenn das fast 16-jährige Kind einwilligungsfähig hinsichtlich einer Corona-Impfung ist.

Können sich die Eltern bezüglich der Durchführung der Corona-Impfung nicht einigen, dann orientiert sich das Gericht bei der Frage, wem die Entscheidung zu übertragen ist, an der Empfehlung der STIKO und demjenigen Elternteil, der die Impfung befürwortet.