Einem Urteil des BGH v. 18.11.2021 (Az: I ZR 106/20) zufolge,
ist die Vereinbarung in einem Mietvertrag über Wohnraum rechtens, wonach der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss verwenden muss.

Dies stellt keinen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen § 43b TKG dar, selbst wenn im Mietvertrag keine Regelung besteht, dass der Kabelanschluss spätestens nach 24 Monaten gekündigt werden kann oder der Anschluss auf eine Laufzeit von 12 Monaten begrenzt ist.