46. Blogeintrag
Unzulässige Abrechnung von Überstunden (AG Mannheim Az.: 12 Ca 63/17):
Sind Überstunden zwar unzulässig abgerechnet als Ausgleich für nicht mehr gezahlte Zulagen
und ist dies mit dem Personalreferenten und dem Vorgesetzten abgesprochen,
rechtfertigt dies keine außerordentliche/fristlose Kündigung.