Siebter Blogeintrag

Neue Entscheidung des BGH zum § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Eigenbedarfskündigung)

Zwar ist die Möglichkeit zur Kündigung wegen Eigenbedarfs an sich auf natürliche Personen zugeschnitten, allerdings hat der BGH in seinem Urteil v. 14.12.2016 (Az. VIII ZR 232/15) erneut bekräftigt, dass eine GbR ebenfalls ein Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter oder deren Angehörige habe. Gegebenenfalls sei in bestimmten Fällen jedoch eine Verlängerung der Kündigungsfrist angemessen.


Sechster Blogeintrag
Neue Entscheidung des BGH zum § 556b Abs. 1 BGB (Fälligkeit der Miete)
Zu der Frage, was eine rechtzeitige Mietzahlung im Überweisungsverkehr ist, hat der BGH (Urteil v. 05.10.2016-VIII ZR 222/15) Stellung genommen.
Die Miete muss nicht bis zum dritten Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Es reicht, wenn der Mieter, bei im übrigen hinreichend gedeckten Konto, seiner Bank den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des Monats erteilt.
Eine anderslautende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnraummietvertrages, mit dem Inhalt, dass die laufende Miete spätestens am dritten Werktag des Monat auf das Vermieterkonto einzugehen hat, ist nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Das Risiko einer durch die Bank verursachten Verzögerung würde zu Unrecht dem Mieter auferlegt.

Fünfter Blogeintrag

Neuerungen im Mietrecht 2017:

Bezieht ein Mieter SGB II-Leistungen (Hartz IV) und möchte in eine neue Wohnung umziehen, die zwar gleich groß,

aber teuerer ist als die alte Wohnung, wird das Jobcenter die Mietkosten nur noch in Höhe der früheren Miete übernehmen.


Vierter Blogeintrag

Neuerungen im Sachverständigenrecht für Umgangs- und Sorgerechtsverfahren:

  • § 155b FamFG: Beschleunigungsrüge
  • § 155c FamFG: Beschleunigungsbeschwerde

 

Dr. Judith Freund, Fachanwältin für Familienrecht


Dritter Blogeintrag

Reform des Unterhaltsvorschuss

Nach Vorschlägen des Familienministeriums plant die Bundesregierung, den Unterhaltsvorschuss zu reformieren.

Dabei sollen die betroffenen Familien – mehr als ein Drittel der berufstätigen Alleinerziehenden – aus dem Hartz IV- Bezug fallen und Unterhaltsvorschuss beziehen können.

Geändert soll die Bezugslänge: Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr und nicht – wie heute – nur bis zum 12. Lebensjahr,

aber auch die Bezugsdauer: keine Begrenzung auf den derzeitigen Höchstbezug von 6 Jahren mehr.

 

Dr. Judith Freund, Fachanwältin für Familienrecht


Zweiter Blogeintrag

Auch 2017 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt beträgt nun

  • in der Altersstufe 0-5 Jahre: 342 Euro
  • in der Altersstufe 6-11 Jahre: 393 Euro
  • in der Altersstufe 12-17 Jahre: 460 Euro
  • ab 18 Jahre: 527 Euro

Dr. Judith Freund, Fachanwältin für Familienrecht


Erster Blogeintrag

Herzlich willkommen auf meinem Blog,

 

hier werden Sie in Kürze über Aktuelles und Wissenswertes aus verschiedenen Bereichen des Rechts informiert.

Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht sind meine Fachgebiete und ich freue mich, mein Wissen darüber mit Ihnen teilen zu können.

Es gibt immer etwas Neues zu berichten!

 

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Dr. Judith Freund