17. Blogeintrag

Rechtsprechung zu Rauchmeldern:

1. Einbau von Rauchmeldern – Urteil des BGH v. 17.06.2015 (Az: VIII ZR 216/14):

Auch wenn ein Mieter die Mietwohnung bereits selbst mit einem Rauchmelder ausgestattet hat, muss er den (neuen) Einbau solcher Rauchmelder durch den Vermieter dulden.

 

2. Umlagefähigkeit von Mietkosten von Rauchwarnmeldern:

Urteil des LG Magdeburg v. 27.09.2011 (Az: 1 S 171/11): Umlagefähigkeit der Kosten auf die sonstigen Betriebskosten

Urteil des LG Hagen v. 04.03.2016 (Az: 1 S 198/15): keine Umlagefähigkeit der Kosten, selbst wenn eine entspr. Klausel im Mietvertrag steht. Kosten sind Anschaffungskosten

 

3. Einbau durch die Wohnungseigentümer – Urteil des BGH v. 08.02.2013 (Az: V Zr 238/11):

Die Wohnungseigentümer können den nachträglichen Einbau, sowie die regelmäßige Kontrolle und die Wartung der Rauchwarnanlage beschließen.

Rauchwarnmelder stehen dann nicht im Sondereigentum.

 

 


16. Blogeintrag

Betriebskostennachforderung

Der BGH hat in seinem neuesten Urteil v. 25.01.2017 (Az: VIII ZR 249/15) über die Geltendmachung von Betriebskostennachforderung entschieden:

Grundsätzlich hat der Vermieter einer Eigentumswohnung in der Frist eines Jahres gemäß § 556 Abs. 3 S. 2 BGB abzurechnen, selbst wenn dem Vermieter der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung noch nicht vorliegt.

Ausnahmsweise kann er die Nachforderung auch nach Ablauf dieser Jahresfrist geltend machen, wenn er die Verspätung gemäß § 556 Abs. 3 S. 2 HS 2 BGB nicht zu vertreten hat.

Hierzu trifft ihn aber die Darlegungs- und Beweislast.

Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.


15. Blogeintrag
§ 247a Abs. 1 StPO – Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
Wie der BGH nun nochmals festgestellt hat (Beschluss v. 20.09.2016, Az: 3 StR 84/16) ist die einzig zulässige Vorgehensweise für Videovernehmungen eines Zeugen die Vernehmung in der Hauptverhandlung (sog. Englisches Modell).
Andere Arten der audiovisuellen Vernehmung, z.B. indem sich die Richter mit den Zeugen außerhalb des Gerichtssaals befinden und dort befragen (sog. Mainzer Modell) sind unzulässig.

 


14. Blogeintrag
Mutterschutz – gesetzeswidrige Besetzung des Strafgerichts
Geht eine Richterin in den gesetzlichen Mutterschutz, unterliegt sie dem Dienstleistungsverbot, das eine Mitwirkung in der Hauptverhandlung verhindert.
Wird die Hauptverhandlung dennoch fortgesetzt, liegt eine gesetzwidrige Besetzung des erkennenden Gerichts vor.
Die entsprechende Verfahrensrüge wurde vom BGH als zulässig und begründet angesehen (BGH Urteil v. 07.11.2016, Az: 2 StR 9/15)

 


13. Blogeintrag

Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts:

Gemäß Art. 3 der Brüssel-IIa-VO sind diejenigen Gerichte zuständig,

  1. in dessen Hoheitsgebiet
  • beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
  • die Ehegatten zuletzt beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
  • der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
  • im Falle eines gemeinsamen Antrags einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
  • der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens einem Jahr unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat, oder
  • der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er sich dort seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat und entweder Staatsangehöriger des betreffenden Mitgliedstaats ist oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, dort sein „domicile“ hat;

2. dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten besitzen, oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und Irlands, in dem sie ihr gemeinsames „domicile“ haben.

 

Wenn sich hieraus keine Zuständigkeit ergibt, ist § 98 FamFG („Ehesachen; Verbund von Scheidungs- und Folgesachen“) heranzuziehen:

(1) Die deutschen Gerichte sind für Ehesachen zuständig, wenn

  1. ein Ehegatte Deutscher ist oder bei der Eheschließung war;
  2. beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
  3. ein Ehegatte Staatenloser mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ist;
  4. ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, es sei denn, dass die zu fällende Entscheidung offensichtlich nach dem Recht keines der Staaten anerkannt würde, denen einer der Ehegatten angehört.

(2) Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Absatz 1 erstreckt sich im Fall des Verbunds von Scheidung und Folgesachen auf die Folgesachen.

 

Dr. Judith Freund, Fachanwältin für Familienrecht


Zwölfter Blogeintrag

Beschluss des OLG Karlsruhe v. 20.09.2004 (Az: 16 WF 124/04) hinsichtlich der Beantragung eines Kinderausweises:

Weigert sich ein Elternteil, bei dem Antrag mitzuwirken, dass für das gemeinsame Kind ein Kinderausweis ausgestellt wird, kann der andere Elternteil den Weg über § 1628 BGB gehen.

Über diesen Antrag („Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern“) entscheidet das Familiengericht.

 

Dr. Judith Freund, Fachanwältin für Familienrecht

 


Elfter Blogeintrag

Grundsätzlich unterliegt die Aufzeichnung mit einer Videokamera einer Interessensabwägung zwischen Persönlichkeitsrechten der aufgezeichneten Personen und den Schutzbedürfnissen des installierenden Wohnungsbesitzer:

1. Aber auch die Sicherung von Fenstern und Türen mit einer Videokamera ist nicht immer erlaubt:

  • Urteil des BGH v. 25.04.1995, Az: VI ZR 272/94: nur bei begründetem Verdacht einer Straftat oder schwerwiegenden Beeinträchtigungen, nicht aber zur Aufklärung von Verunreinigungen

2. Innerhalb eines Mehrfamilienhauses unterliegt der Einsatz einer Videokamera ebenfalls Grenzen:

  • Beschluss des OLG München v. 11.03.2005, Az: 32 Wx 2/05 und Urteil des AG Münden v. 04.12.2013, Az: 413 C 26.749/13: nicht zur Abwehr von Nachbarstreitigkeiten

3. Selbst der Einbau von Attrappen kann bereits ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter sein:

  • Urteil des AG Frankfurt/Main v. 14.01.2015, Az: 33 C 3407/14: nicht zur bloßen Abschreckung, wenn bislang kein Fall des Vandalismus und Einbruchdiebstahl vorgefallen ist.

Zehnter Blogeintrag

Zur Barrierefreiheit in Wohungseigentumsanlagen hat der BGH am 13.01.2017 (Az.: VZR 96/16) wie folgt geurteilt:

Ein einzelner Wohnungseigentümer darf auf seine eigenen Kosten in dem Treppenhaus einer Gemeinschaftsanlage nur dann einen Personenaufzug einbauen, wenn die übrigen Wohnungseigentümer hierzu einwilligen. Dies gilt selbst dann, wenn der Wohnungseigentümer gehbehindert ist und den Personenaufzug zwingend benötigt.

 


Neunter Blogeintrag

Fälligkeit von Abfindungen nach Arbeitsgerichtsprozess:

In dem Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg v. 04.07.2008 (Az: 3 Ca 263/08) wurde geurteilt:

  • Grundsätzlich ist die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung sofort , also am Tag des Vergelichsabschlusses, fällig.

Dies gilt jedoch nicht, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. wegen einet langen Unternehmens- bzw. Betriebszugehörigkeit, noch in der Zukunft liegt:

Der Arbeitnehmer muss dann für die Zahlung der Vergleichssumme die Kündigungsfrist abwarten.


Achter Blogeintrag

Neuerungen im Strafrecht 2017

Am 10.11.2016 ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft getreten:

  • mit § 177 Abs. 1 StGB n.F. wird die Nichteinverständnislösung umgesetzt. Strafbar ist danach jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Das Überwinden eines entgegenstehenden Willens ist damit nicht mehr erforderlich.
  • mit § 177 Abs. 2 StGB n.F. werden Begehungsweisen strafbar, in denen das Opfer keinen entgegenstehenden Willen äußern kann,
  • mit § 184 i StGB n.F. wurde nun endlich die sexuelle Belästigung unter Strafe gestellt. Dies betrifft Handlungen, die bislang keine sexuelle Handlung im Sinne des StGB waren, weil sie nicht „erheblich“ waren,
  • mit § 184 j StGB n.F. i.V.m. §§ 177 und 184 i StGB werden Straftaten der sexuellen Selbstbestimmung, die aus Gruppen heraus begangen wurden, geahndet,
  • § 179 StGB a.F. wird in Folge der Novellierung entfallen.