37. Blogeintrag

Urteil des BGH v. 24.01.2017 (Az: VIII ZR 285/15): Aufschlüsselung von Betriebskosten nach Positionen

Kosten müssen für den Mieter bereits aus der Abrechnung klar ersichtlich sein.

Werden unterschiedliche Kostenpositionen zusammengefasst (Straßenreinigung u. Grundsteuer bzw. Schornsteinreinigung) ist die Abrechnung formell unwirksam.

Grundsätzlich muss die Auflistung den Ziffern und Positionen des Kostenkatalogs der Betriebskostenverordnung entsprechen.

Ausnahmsweise dürfen aber Positionen wie Frischwasser und Schmutzwasser zusammengefasst werden, wenn die Berechnung aneinander geknüpft ist.


36. Blogeintrag

Urteil des BGH v. 02.06.2017 (Az: V ZR 230/16): zulässige Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglangen

Grundsätzlich berechnet sich die zulässige Höhe von Pflanzen von der Austrittstelle. Der Eigentümer eines Grundstücks kann nach gemäß Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB verlangen, dass Pflanzen, die in geringerer Entfernung als 2 m von der Grundstücksgrenze sind nicht höher als 2 m sind.

Ausnahmsweise richtet sich die Höhe der Grenzbepflanzung eines Grundstücks in Hanglagen nach dem höher gelegenen Nachbargrundstück und nicht nach tiefer gelegenen Grundstück, auf dem die Hecke angepflanzt wurde.


35. Blogeintrag

Urteil des BAG v. 14.12.2016 (Az. 7 AZR 49/15): Verkürzung der Vertragslaufzeit

Eine Befristung, mit der die Laufzeit eines nach § 14 II TzBfG sachgrundlos befristeten AV verkürzt wird, bedarf eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG


34. Blogeintrag

Beschluss des BAG v. 13.12.2016 (Az. 1 ABR 7/15): Mitbestimmungspflicht bzgl. Einrichtung einer Facebookseite, die vom AG betrieben wird

Eine vom AG betriebene Facebookseite, die Nutzern ermöglicht, über die die Funktion „Besucher-Beiträge“ Postings über das Verhalten/ der Leistung der AN einzustellen, ist eine techn. Einrichtung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, die die Überwachung der AN ermöglicht. Sie ist daher mitbestimmungspflichtig.


33. Blogeintrag

Vergütungspflicht von Umkleidezeiten:

Nach Rspr. des BAG ist die Umkleidezeit grundsätzlich dann Arbeitszeit, wenn es für den AN ein fremdnütziger Vorgang ist.

Fremdnützigkeit ist gegeben, wenn der AG eine bestimmte Arbeitskleidung und das Umziehen im Betrieb verlangt.

Ist das Umziehen im Betrieb nicht verlangt, kommt es darauf an, ob dem AN das Tragen der Arbeitskleidung auf dem Arbeitsweg zumutbar ist:

Nicht, wenn die Arbeitskleidung

  • uniformartig ist oder stark verschmutzt ist (Urteil  BAG v. 10.11.2009, NZA-RR 2010, 301 (303)
  • eine persönliche Schutzausrüstung ist (Urteil LAG Hamburg, NZA 2016, 66)

 

 


32. Blogeintrag

Beschluss d. BGH v. 08.03.2017 (Az: XII ZB 192/16): Ausbildungsunterhalt für Lehramtsstudium nach einer Banklehre

  • In den Abitur-Lehre-Studium-Fällen kommt ein Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die einzelnen Ausbildungsabschnitte in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und die praktische Ausbildung und das Studium sich jedenfalls sinnvoll ergänzen. Es reicht aus, dass der Studienentschluss nicht von vornerein, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird.
  • Trotz verschiedener Berufssparten kann im Einzelfall ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen einer Banklehre und einem Lehramtsstudium bestehen.

31. Blogeintrag

Beschluss des KG Berlin v. 01.02.2017 (Az.: 13 UF 163/16): Einstweilige Anordnung bzgl. Urlaubsreise mit Kind nach Thailand

Streitigkeiten bzgl. Urlaubsreisen mit gemeinsamen Kindern sind regelmäßig Umgangsverfahren.

Bestehen jedoch Sicherheitsbedenken (Krisen- oder Kriegsgebiete) muss eine zustimmungsbedürftige Sorgerechtsentscheidung eingeholt werden.


30. Blogeintrag

Der BGH hat sich mit der Frage des Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfungen des Kindes beschäftigt (Beschluss v. 03.05.2017 – Az. XII ZB 157/16)

  • Die Durchführung von Schutzimpfungen stellen keine alltägliche Angelegenheit dar ( § 1687 Abs. 1 BGB), wonach die Entscheidung von dem getroffen werden kann, wo sich das Kind gerade aufhält, sondern um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung.
  • Nach § 1628 S. 1 BGB kann das Familiengericht diese Entscheidung – bei Bestehen einer gemeinsamen Sorge der Eltern – demjenigen übertagen, dessen Lösungsvorschlag dem Kindeswohl besser gerecht wird.
  • Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) sind vom BGH als medizinischer Standard anerkannt worden.
  • Der Vortrag, es bestehe eine „unheilvolle Lobbyarbeit von Pharmaindustrie und der Ärzteschaft“ müssen Richter nicht zum Einholen eines SV-Gutachten nehmen.

29. Blogeintrag

Urteil des BGH v. 10.05.2017 (Az.: VIII ZR 292/15) zu den Voraussetzungen der Generalklausel bei Wohnraumkündigungen (§ 573 Abs. 1 S. 1 BGB)

Eine Kündigung, die darauf basiert, dass der Eigentümer unter Nutzung von staatlichen Fördermitteln seine Wohnungen sanieren und psychosoziale Wohngruppen unterbringen im Stande ist, ist unwirksam, da weder eine Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) noch ein berechtigtes Interesse (§ 573 Abs. 1 S. 1 BGB) vorliegt.

Auch wenn ein sozialpolitisch erwünschter Zweck vorliegt, begründet der Fortbestand des Wohnraummietverhältnisses keinen beachtenswerten Nachteil von einigem Gewicht.

Die wirtschaftlichen Interessen des Klägers, selbst wenn er keine höheren Mieten erzielt, liegen zwar in der Ersparnis von eigenen Aufwendungen für die erforderlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen bzw. die mögliche Gewinnbeteiligung als Gesellschafter. Die Schwelle des Nachteils von einigem Gewicht im Rahmen der Verwertungskündigung ist jedoch nicht überschritten.


28. Blogeintrag

Entscheidung des AG Berlin-Neukölln (Az: 6 C 54/16): Die Beseitigungskosten für ein Graffiti sind umlagefähig auf die Mieter

Wenn auf die Mieter, wie in diesem Fall, vier Jahre lang die Kosten für die Graffitibeseitigung umgelegt worden sind, ohne das dem widersprochen wurde, seien die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten für die Zukunft quasi vereinbart worden.

Die Beseitigung von Graffitis sind jedoch keine Instandsetzungsmaßnahmen, sondern eher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der optischen Gebäudesubstanz.