Category: Mietrecht
62. Beitrag

persönliche Besichtigung des Gutachters für förmliches Mieterhöhungsverlangen nicht erforderlich

Wie der BGH in seinem Urteil v. 11.07.2018 (Az. VIII ZR 190/17) festgestellt hat, genüge ein mit Gründen versehenes Gutachten für die Prüfung des Mieterhöhungsverlangen. Eine persönliche Besichtigung der vermieteten Wohnung durch den Gutachter sei nicht unbedingt erforderlich.


61. Beitrag

Kein Recht auf unverbaubare Aussicht

Das BVerwG hat am 22.08.2000 entschieden (Az. 4 BN 38.00), dass grundsätzlich kein Recht des Nachbarn auf unverbaubare Aussicht existiert.

Solange das geplante Bauvorhaben mit den öffentlichen Vorschriften konform sei, worin auch der Nachbarschutz mitumfasst sei, gäbe es keine Abwehr gegen die dann fehlende Aussicht oder Verschattung.


53. Beitrag

Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Täuscht ein Vermieter einen Eigenbedarf vor und steht die Wohnung dann monatelang leer, stehen dem Mieter Schadensersatz, wie für die Umzugskosten, Maklergebühren oder erhöhte Mietzahlungen zu, so Beschluss des BGH (Az. VIII ZR 300/15). Dazu müssen aber Nachweise, wie Rechnungen, vorgelegt werden.

Für einen Eigenbedarf des Vermieters muss ein konkretes Interesse an einer baldigen Nutzung vorhanden sein.


52. Beitrag

Heizkosten

Vermieter dürfen nur innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraum Nachzahlungen verlangen (Ausschlussfrist).

Selbst wenn die Verwaltung der WEG nicht rechtzeitig die Jahresabrechnung erstellt, ist der Vermieter zur rechtzeitigen Abrechnung verpflichtet, so Urteil des BGH v. 25.01.2017 (Az: VIII ZR 249/15).

Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn die Heizkostenfirma verspätet Abrechnungen übermittelt.

Die Ausschlussfrist von 12-Monaten ist auch gültig, wenn im Mietvertrag eine kürzere Frist vereinbart wurde, gemäß Urteil des BGH v. 20.01.2016 (Az: VIII ZR 152/15).

Für eine formgerechte Abrechnung reicht allerdings, so im gleichen Urteil des BGH v. 20.01.2016 (Az: VIII ZR 152/15) dass nur die Gesamtkosten der jeweiligen Betriebskostenart aufgelistet sind.


51. Beitrag

Neuer Herd

Ein Mieter muss den Austausch eines Herdes durch den Vermieter dulden, so das AG Berlin-Neukölln (Az. 10 C 391/16), selbst wenn die Wohnung dadurch im Mietspiegel höher eingestuft wird, was zu einer Mieterhöhung führen könnte. Der Austausch wird als Moderniesierungsmaßnahme anerkannt, die den Wohnwert steigere.


50. Eintrag

Gegenstände im Hausflur

Nach einem Urteil v. AG Recklinghausen (Az: 56 C 98/13) dürfen Rollstühle oder Rolllatoren grundsätzlich im Hausflur abgestellt werden, es sei denn Mitmieter werden dadurch nicht beenträchtigt. Der Vermieter kann jedoch u.U. fordern, dass die Gehhilfen zusammengeklappt werden, so das Urteil des LG Hannover (Az: 20 S 39/05).

Solange der Mietvertrag es nicht verbietet, so Urteil des AG Berlin-Neukölln (Az: 7 C21/03), dürfen Fußmatten vor die Wohnungstür gelegt werden.

Blumenkübel dürfen nicht ohne Erlaubnis des Vermieters im Hausflur abgestellt werden, selbst nach einer energetischen Sanierung, so das Urteil d. AG Frankfurt/ Main (Az 33 C 3648/17). Regelungen hierzu kann aber auch die Hausordnung enthalten.

Einem Urteil des LG Berlin, GE 2012, 1377 zufolge, dürfen Kinderwägen grundsätzlich im Hausflur abgestellt werden, nicht jedoch angekettet werden (LG Berlin, Urteil vom 15. September 2009, Az.: 63 S 487/08). Wird gegen das Gebot der Rücksichtsnahme verstoßen, kann der Vermieter seine Zustimmung aber zurückziehen, so das Urteil des AG Hamburg, WuM 2000, 303.


49. Eintrag

Gebot der Wirtschaftlichkeit

Urteil des AG Berlin-Mitte v. 09.04.2018 (Az: 18 C 46/17): Grundsätzlich hat ein Vermieter bei Abschlüssen von Verträgen z.B. eines Hausmeisters oder von Wartungskosten einen Ermessensspielraum. Der Vermieter muss aber versuchen, einen möglichst günstigen Vertrag abzuschließen.

Urteil des BGH v. 28.11.2007 (Az: VIII ZR 261/06): Bestätigung der Verpflichtung des Vermieters, Verträge auf die Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Allerdings müssen dazu nicht langfristig geschlossene Vertäge vorzeitig gekündigt werden, um zum günstigeren Anbieter zu wechseln.

 


48. Blogeintrag

Installation von Rauchmeldern

Den Einbau der Geräte muss grundsätzlich der Eigentümer vornehmen, ein Vermieter kann dabei auch über die Art und Marke bestimmen, also auch Funkmelder (Urteil des BVerfG, Az. 1 BvR 2921/15).

In Mehrfamilienhäusern können Vermieter darauf bstehen, dass in allen Wohnungen die gleichen Melder eingebaut werden (Urteil des BGH, Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14).


45. Blogeintrag

Beschluss des BGH v. 30.05.2017 (Az. VIII ZR 31/17): Zulässigkeit Zuschlag für Schönheitsreparaturen

Ein Zuschlag für Schönheitsreparaturen stellt eine Preisabrede dar und unterliegt damit nicht der inhaltlichen AGB-Kontrolle.

Wird ein solcher Zuschlag neben der Grundmiete und einer Betriebskostenvorauszahlung vereinbart, schuldet der Mieter dem Vermieter den Gesamtbetrag, auch wenn tatsächlich kein oder nur geringerer Aufwand für Schönheitsreparaturen entsteht.


44. Blogeintrag

Urteil des BGH v. 19.07.2017 (Az. VIII ZR 3/17): formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung

Folgende Mindestangaben werden, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, gefordert:

  • eine Zusammenstellung der Gesamtkosten (ein Abzug von Kosten, die nicht umlegbar sind, schadet dabei nicht)
  • eine Angabe des verwendeten Verteilungsschlüsses
  • eine Berechnung des Anteils des jeweiligen Mieters
  • ein Abzug der bereits geleisteten Vorauszahlungen

Eine Betriebskostenabrechnung mit formellen Fehler kann nur während der 12-monatigen Abrechnungsfrist abgeändert werden.

Lediglich rechnerische Fehler bzw. eine falsche Zuordnung zum Verteilungsschlüssel können auch danach korrigiert werden.

Eine Nachforderung durch den Vermieter kann nach der Abrechnungsfrist nicht mehr erhoben werden.

Einwendungen durch den Mieter müssen innerhalb einer weiteren 12 Monatsfrist nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung vorgebracht werden.