77. Beitrag

Nach dem Beschluss des OLG Frankfurt a. Main (Az. 1 UF 71/18) kann die genetische Mutter ihr fremdausgetragenes Kind adoptieren, wenn die Adoption dem Kindeswohl dient. Die Leihmutterschaft stellt keine gesetzes- oder sittenwidrige Vermittlung oder Verbringung nach § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB dar.


76. Beitrag

Nach dem Beschluss des OLG Zweibrücken v. 31.08.2018 (Az: 2 UF 81/18) kann eine ausgleichsverpflichtete Ehefrau die Erfüllung der Ausgleichsforderung im Rahmen des Zugewinnsausgleich nach § 1381 BGB verweigern, wenn der ausgleichsberechtigte Ehemann die im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter der Ehefrau vergewaltigt hat. Dies stellt eine schwere persönliche Verfehlung dar, die die Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit rechtfertigt.


75. Beitrag

Richtet jemand in seiner Garage ohne Erlaubnis seines Vermieters ein Gewerbe ein (Autoreparatur, Skiservice), bewirbt und betreibt er sie so offensiv, dass der Andrang während der Geschäftszeiten erheblich, muss der Vermeiter eine solche Nutzung nicht dulden und kann wirksam kündigen (so Urteil des AG München v. 30.10.2018, Az. 423 C 8953/17).


74. Beitrag

Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach auf „schmalen Fahrbahnen“ das Parken auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten ist, ist verfassungsrechtlich bestimmt genug. Eine Fahrbahn sei jedoch erst dann „schmal“, wenn das Parken gegenüber der Grundstücksein- und -ausfahrt deren Benutzung in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde. Bei einer Breite von 5,50 Metern und bei bis zu 3-maligen Rangieren beim Ausparken ist dies noch nicht der Fall (Urteil des BverwG v. 24.01.2019, Az.: 3 C 7.17). Die Enge der Garageneinfahrt stellt auch keinen Mangel dar, die eine Haftung des Bauträgers auslösen würde (Urteil des OLG München v. 24.01.2019, Az.: 9 U 601/12).


73. Beitrag

Notwendige Stellplätze in einer Garage dürfen nicht zweckentfremdet werden (so Urteil des VG Darmstadt v. 05.12.2012, Az. 2 K 48/12 DA). Werden in der Garage Gegestände wie Fahrrädern, Möbelteile oder auch ein Trampolin untergestellt und können dort keine Fahrzeuge mehr parken ist die Nutzung unzulässig und unter Androhung eines Zwangsgeldes die Räumung verlangt werden.

Garagen dienen nämlich vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen und notwendige Garagen müssen so frei von Gegenständen sein, dass ein ungehindertes Einfahren mit dem Kfz möglich ist.


72. Beitrag

Nach einem Beschluss des LG Bremen v. 31.08.2018 (Az: 2 S 107/18) muss einem Mieter bei Ankündigung einer Mietmodernisierung bereits ersichtlich sein, wie hoch die Energieeinsparung sein wird. Anderenfalls könne er nicht über die Zumutbarkeit und sein Sonderkündigungsrecht entscheiden.

Fehlen entsprechende Angaben, bestehe keine Duldungspflicht des Mieters bezüglich der Modernisierungsarbeiten: In dem vorliegenden Fall handelte es sich um die Modernisierung einer Heizungsanlage.


71. Beitrag

Kindeswohl – Hundewohl

Das OLG Oldenburg hat mit  Beschluss vom 16.08.2018 (Az.: 11 WF 141/18) entschieden, dass im Falle einer Trennung der ehemals gemeinsame Hund bei demjenigen Partner verbleiben soll, der Hauptbezugsperson für den Hund geworden ist. Eine andere Entscheidung würde dem Hundewohl zuwider handeln.


70. Beitrag

Pflicht zum Fensterputzen obliegt nach dem BGH, Beschluss v. 21.08.2018 (Az: VIII ZR 188/16) grundsätzlich dem Mieter, selbst für nicht zu öffnende Fensterfronten.

Die Pflicht zur Reinhaltung der Mietsache unterfällt nämlich nicht der Instandhaltungs- oder Instandsetzungspflicht des Vermieters.

Das Fenterputzen während laufendem Mietverhältnis unterfällt nach Häufigkeit und Gründlichkeit je nach den persönlichen Bedürfnis des Mieters, formularvertragliche Klauseln, wonach z.B. die Fenster alle sechs Monate zu putzen sind, sind unwirksam.

Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, die Fenster vor dem Auszug zu putzen, so Urteil des BGH v. 28.06.2006 (Az: VIII ZR 124/05), wenn er die Wohnung „besenrein“ zurückgeben muss. Allenfalls grobe Verschmutzungen müssen beseitigt werden, wie Spinnweben oder Farbspritzer. Nikotinablagerungen fallen aber unter normale Gebrauchsspuren.

Muss der Mieter die Wohung „im sauberen Zustand“ zurückgeben, ist er nach dem Urteil des AG Aachen v. 29.11.2007 (Az: 6 C 352/07) verpflichtet, die Fenster vor dem Auszug zu putzen. Eine besonders gründliche und ausgiebige Reinigung muss jedoch nicht erfolgen.


69. Beitrag

Der BGH hat in seinen Urteilen v. 19.09.2018 (Az VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17) erneut bestätigt, dass die Voraussetzungen für  eine außerordentliche und ordentliche Mietkündigung nebeneinander selbständig existieren.

Dies ist bezüglich der sog. Schonfristzahlung beachtlich:

Hinsichtlich einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung, kann der Mieter die Kündigung unwirksam werden lassen, wenn er die fällige Miete bis Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung der Klage bezahlt, gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Bei der ordentlichen Kündigung, kann der Mieter die Kündigung nur unwirksam werden lassen, wenn er vorträgt, dass er die Zahlungspflicht unverschuldet verletzt hat, z.B. wegen einer plötzlichen und nicht voraussehbaren wirtschaftlichen Notlage. Hierzu müsste er z.B. weiter vortragen, dass er sich unverzüglich an das Jobcenter gewendet hat, mit dem Antrag, die Mietschulden zu übernehmen.


68. Beitrag

Gleichbehandlungsgrundsatz in Wohnungsgenossenschaften